Tīmeklis2 3Eine natürliche Person kann einzeln oder kollektiv aufgenommen werden, wenn sie selbstän- dig tätiger Anwalt oder Notar ist. Die übrigen Anschlussvoraussetzungen regelt das Reglement SRO. 4Eine natürliche Person, welche nicht Anwalt oder Notar ist, kann im Rahmen eines Kol- lektivanschlusses als Passivmitglied aufgenommen werden, … Tīmeklis1Das Reglement SRO hat die Pflichten der Passivmitglieder und der Gemeldeten Personen nach dem 2. Kapitel des GwG sowie deren Verhältnis zur SRO zum …
FAQ - SRO SAV/SNV
Tīmeklisund des Schweizer Notarenverbandes (SRO SAV/SNV) Die Vereinsversammlung der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwalts-verbandes und des Schweizer Notarenverbandes (nachfolgend «SRO») erlässt gestützt auf Art. 19 und 25 der Statuten das vorliegende Reglement im Sinn von Art. 25 GwG (nachfolgend … TīmeklisDas Gebührenreglement wurde durch den Vorstand per 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Änderungen im Reglement betreffen: Streichung aller Bestimmungen und Gebühren im Zusammenhang mit der nicht mehr existierenden BOVV-Mitgliedschaft Anpassungen und Klarstellungen bei der GwG-Umsatzgebühr basketball layups
04B D Klientenprofil JP 20240921.doc - SRO SAV/SNV 4B D...
TīmeklisReglement SRO-SVV Das Reglement zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (R SRO-SVV) bildet die umfassende, materielle Grundlage für die Aufsichtstätigkeit der SRO-SVV. Das R SRO-SVV konkretisiert die Sorgfaltspflichten nach dem 2. Kapitel des GwG. Tīmeklis1Das Reglement SRO hat die Pflichten der Passivmitglieder und der Gemeldeten Personen nach dem 2. Kapitel des GwG sowie deren Verhältnis zur SRO zum … Tīmeklisund des Schweizer Notarenverbandes (SRO SAV/SNV) Die Vereinsversammlung der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwalts-verbandes und des … basketball lacanau